SOLAR BOOTE

Das SolarBoot Neu-Ulm kann bis zu 12 Personen,

das SolarBoot Ulm bis zu 20 Personen befördern.

Betriebszeiten

Anfang Mai bis Ende Oktober
Samstag 14.30 – 16.00 Uhr (letzte Abfahrt Metzgerturm)
Sonntag und Feiertage jeweils 14.30 – 16.00 Uhr (letzte Abfahrt Metzgerturm)

Dauer

Eine Rundfahrt ca. 30 Minuten (Metzgerturm – Adlerbastei – Barfüßer – Adlerbastei – Metzgerturm)

Fahrpreise

Erwachsene pro Kurzstrecke 1,- €
Rundfahrt 3,- €

Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Begleitung der Erziehungsberechtigter kostenlos

Charterfahrten

_MWF6511 1600px

SolarBoot Neu-Ulm (max. 12 Personen)
Erste Stunde 100,- €
je weitere Stunde 50,- €

_MWF6560 1600px

SolarBoot Ulm (max. 20 Personen)
Erste Stunde 150,- €
je weitere Stunde 100,- €

ACHTUNG!

Für Schulen, Kindergärten, gemeinnützige Einrichtungen ,sowie Kindergeburtstage etc. gelten ermäßigte Preise.

Technik

mehr dazu erfahren Sie hier

Kontakt

solarboot@solarstiftung.de

Achtung: KEINE Buchung unter dieser e-mail Adresse möglich!

Allgemeine Beförderungsbedingungen
Auszug aus den AGB:

§8a Sonderfahrten, Reservierungen
(1) Sonderfahrten und Reservierungen können auch kurzfristig aufgrund höherer Gewalt storniert werden. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor
· wenn aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen oder Hochwassers die Solarboote oder die Solarfähre nicht betrieben werden kann/ darf,
· wenn die Solarfähre oder die Solarboote aufgrund von Schäden nicht betrieben werden kann, wobei der Betrieb im Zweifel im Ermessen des Boots-/ Fährmanns liegt.
(2) Bei Dauerregen ist der Veranstalter berechtigt, die Fahrt mit den Solarbooten zu stornieren.
(3) Die Solarstiftung Ulm-Neu-Ulm bzw. der Veranstalter ist im Fall der Stornierung verpflichtet, dem jeweils anderen Teil unverzüglich nach Kenntnisnahme des Verhinderungsgrundes über die Stornierung zu informieren.
(4) Eine Pflicht zum Ersatz daraus entstehender Schäden oder auf Entschädigung vergeblicher Aufwendungen wird dadurch nicht begründet.
(5) Der Fahrpreis für Sonderfahrten wird durch die Solarstiftung subventioniert und kann daher vergünstigt angeboten werden. Darüber hinaus sind die Fähr- oder Bootsleute ehrenamtlich tätig. Aus diesem Grund ist die Solarstiftung berechtigt Sonderfahrten auch kurzfristig wegen Verhinderung des Fähr- oder Bootsmannes abzusagen. In diesem Fall ist der vereinbarte Fahrpreis nicht zu entrichten. Darüber hinausgehende Schäden werden nicht ersetzt, soweit der Solarstiftung oder ihrem Personal kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann.

Die vollständige AGB finden Sie hier