DONAU-FÄHRE

Die Fähre kann bis zu 18 Personen befördern.

Die Fähre wird am Seil geführt und pendelt zwischen den Anlegestegen in Ulm ( Saumarkt ) und Neu-Ulm ( Edwin-Scharff-Haus ) hin und her!

Betriebszeiten

Anfang Mai bis Ende Oktober
Samstag 14 – 18 Uhr
Sonntag und Feiertage 14 – 18 Uhr

Fahrpreise

Erwachsene pro Überfahrt 1,- €
Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Begleitung der Erziehungsberechtigter kostenlos.
Gruppenermäßigung ab der elften Person 50%

Charterfahrten

außerhalb der regulären Fahrtzeiten

Bereitstellungsgebühr 30,-€ zzgl. regulärer Fahrpreis

oder

Erste Stunde 50,- €
je weitere Stunde 40,- €

Technik und Geschichte

mehr dazu erfahren Sie hier

Kontakt

solarfaehre@solarstiftung.de

Achtung: KEINE Buchung unter dieser e-mail Adresse möglich!

Allgemeine Beförderungsbedingungen
Auszug aus den AGB:

§8a Sonderfahrten, Reservierungen
(1) Sonderfahrten und Reservierungen können auch kurzfristig aufgrund höherer Gewalt storniert werden. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor
· wenn aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen oder Hochwassers  die Solarfähre nicht betrieben werden kann/ darf,
· wenn die Solarfähre  aufgrund von Schäden nicht betrieben werden kann, wobei der Betrieb im Zweifel im Ermessen des Boots-/ Fährmanns liegt.
(2) Bei Dauerregen ist der Veranstalter berechtigt, die Fahrt  zu stornieren.
(3) Die Solarstiftung Ulm-Neu-Ulm bzw. der Veranstalter ist im Fall der Stornierung verpflichtet, dem jeweils anderen Teil unverzüglich nach Kenntnisnahme des Verhinderungsgrundes über die Stornierung zu informieren.
(4) Eine Pflicht zum Ersatz daraus entstehender Schäden oder auf Entschädigung vergeblicher Aufwendungen wird dadurch nicht begründet.
(5) Der Fahrpreis für Sonderfahrten wird durch die Solarstiftung subventioniert und kann daher vergünstigt angeboten werden. Darüber hinaus sind die Fähr- oder Bootsleute ehrenamtlich tätig. Aus diesem Grund ist die Solarstiftung berechtigt Sonderfahrten auch kurzfristig wegen Verhinderung des Fähr- oder Bootsmannes abzusagen. In diesem Fall ist der vereinbarte Fahrpreis nicht zu entrichten. Darüber hinausgehende Schäden werden nicht ersetzt, soweit der Solarstiftung oder ihrem Personal kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann.

Die vollständige AGB finden Sie hier